Kosten

Wenn eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt, werden die Kosten für eine Psychotherapie in aller Regel vollständig von der Krankenversicherung übernommen. Je nachdem wie Sie versichert sind, unterscheidet sich das Antragsverfahren. Im Folgenden finden Sie dazu einen kurzen Überblick.

Private Krankenkassen / Beihilfe

Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel ohne Probleme von den privaten Krankenkassen und der Beihilfe übernommen. Es bestehen jedoch Unterschiede darin, wie viele Sitzungen abgedeckt sind und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden. Auch unterscheidet sich das Antragsprocedere zwischen den einzelnen Kassen. Informieren Sie sich bitte vor Aufnahme der Behandlung in welchem Umfang die Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden und welche Antragsformalitäten zu erfüllen sind. Wird eine Behandlungsvereinbarung geschlossen, erhalten Sie eine Rechnung nach der Maßgabe der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP), die Sie von Ihrer privaten Krankenkasse bzw. Beihilfe erstatten lassen können.

Gesetzliche Krankenkassen / Kostenerstattungsverfahren/Integrierte Versorgung für Versicherte der BKK VBU

Die Kassenzulassungen für psychologische Psychotherapeuten sind trotz der ambulanten Versorgungsengpässe weiterhin stark begrenzt, was zu langen Wartezeiten führt. Als Patient/in haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Ihre zeitnahe Behandlung bei einem qualifizierten, approbierten Psychotherapeuten, auch wenn dieser keinen Vertragsarztsitz inne hat. Gesetzlich Versicherte können dann über das Kostenerstattungsverfahren in Privatpraxen behandelt werden. Auch nach Einführung der Termin-Servicestelle (TSS), die Termine für Sprechstunden und Akuttherapie bei Kassentherapeuten vermitteln soll, ist eine Behandlung über die Kostenerstattung in Privatpraxen weiterhin möglich, wenn Sie nachweisen können, dass in zumutbarer Zeit kein Therapieplatz bei einem Kassentherapeuten verfügbar ist. Notieren Sie sich daher Namen, Daten und Uhrzeiten Ihrer Telefonate mit den Therapeuten sowie die evtl. erhaltene Auskunft. Wichtig ist, dass Sie nach dem tatsächlich möglichen Therapiebeginn fragen, da zwar u. U. kurzfristig ein Termin in der Sprechstunde angeboten wird, die eigentliche Therapie jedoch erst sehr viel später beginnen würde. Sollten Sie von der TSS die Auskunft erhalten, dass derzeit kein ambulanter Therapieplatz vermittelt werden kann, bitten Sie diese um schriftliche Bestätigung.

Falls Sie bei der BKK VBU versichert sind, können Sie direkt einen Termin bei mir vereinbaren. Mit dieser Krankenkasse habe ich einen Vertrag für die integrierte Versorgung.
Sie benötigen zum Erstgespräch lediglich einen gültigen Überweisungsschein (aktuelles Quartal) vom Haus- oder Facharzt. Das Antragsverfahren ist vereinfacht und außerhalb der Regelung zur Kostenerstattung. Ich brauche keine weiteren Nachweise oder Dokumentationen.

Selbstzahler

Selbstverständlich können Sie die Kosten für eine Psychotherapie auch persönlich tragen. Formalitäten sind somit nicht nötig. Sie können sofort und ohne Wartezeiten einen Termin vereinbaren und mit einer Psychotherapie beginnen. Hierfür ist keine Verordnung oder Überweisung durch einen Arzt nötig. Ihr Vorteil als Selbstzahler ist, dass keinerlei Informationen an Dritte weitergegeben werden, wie dies z.B. bei der Konsultation von Ärzten und Psychotherapeuten bei der Abrechnung über die gesetzlichen und privaten Krankenkassen der Fall ist. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Da ich auch Personen mit geringem Einkommen Psychotherapie ermöglichen möchte, biete ich auf solidarischer Grundlage eine gestaffelte Gebühr in Höhe von 65 - 100 Euro/Therapiestunde an. Einen Nachweis über Ihr Einkommen müssen Sie hierfür nicht erbringen. Sprechen Sie mich hierzu gern an.

Sonderregelung für Bundespolizisten und Soldaten der Bundeswehr

Durch eine Vereinbarung der Bundespsychotherapeutenkammer mit dem Bundesministerium der Verteidigung (2013) sowie mit dem Bundesministerium des Inneren (2018) wird es für Soldaten der Bundeswehr und Bundespolizisten möglich, zügigen und unkompliziert Zugang zur Psychotherapie in einer Privatpraxis zu bekommen. Diese Vereinbarung wurde notwendig, da Soldaten und Bundespolizisten durch ihre anspruchsvolle Tätigkeit einem besonderen Risiko unterliegen, psychische Beschwerden, vor allem Posttraumatische Belastungsstörungen, zu entwickeln. Für Soldaten führt der Weg zunächst über den Truppenarzt bzw. das Bundeswehrkrankenhaus. Auf Grundlage des Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218) können das Erstgespräch und die probatorischen Sitzungen durchgeführt und abgerechnet werden. Für die weitere Behandlung wird dann ein Antrag beim Truppenarzt gestellt. Bundespolizisten können sich direkt für ein Erstgespräch und die probatorischen Sitzungen an die Privatpraxis wenden. Im Anschluss kann ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Heilfürsorge der Bundespolizei gestellt werden.

Übernahme der Kosten durch die Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft nach Arbeitsunfall

Wenn Sie auf dem Weg zur oder von der Arbeit, oder im Rahmen Ihrer Berufstätigkeit verunglücken oder unter einer anerkannten Berufserkrankung leiden, haben Sie über das Psychotherapeutenverfahren der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Anspruch auf Übernahme der Kosten einer Psychotherapie bezogen auf das Anlassgeschehen. In der Regel bekommen Sie eine Überweisung hierfür von dem zuständigen D-Arzt, der den Unfall erstversorgt bzw. werden direkt über ihre versichernde Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft an mich verwiesen. Den Antrag für die Übernahme der Kosten stelle ich, nachdem im Regelfall 5 probatorische Sitzungen antragsfrei durchführbar sind.